Es dauerte keine 60 Sekunden nach Anpfiff in der Red Bull Arena in Leipzig, da schwappten die Emotionen beim Heimspiel von Rasenballsport gegen den FC Schalke 04 hoch, wenn nicht sogar über. Timo Werner hatte - so verrieten es zumindest die Fernsehbilder hinterher - eine Schwalbe im Strafraum der Schalker begangen. Den so erschlichenen Strafstoß verwandelten die Leipziger dann zur Führung in der 1. Minute, was am Ende zu einem 2:1-Sieg führte. Die Schalker fühlten sich zu Recht betrogen, auch wenn sie zwischenzeitlich noch den Ausgleich geschafft hatten. Am Ende standen sie eben mit leeren Händen da, weil Timo Werner unsportlich getäuscht hatte. Da Schiedsrichter Dankert das anders so, bleibt es bei dieser Tatsachenentscheidung. Doch das Netz ist voll mit Forderungen nach weiteren Konsequenzen für diesen Vorfall. Wie sollte die Bundesliga nun mit der Causa Timo Werner umgehen?
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Werner mit eindeutiger Schwalbe zum Strafstoß

Um der Diskussion die Hitze zu nehmen: Der DFB hat bereits verlautbart, dass er nicht weiter ermitteln wird. Timo Werner kommt also mit seinem wahlweise Kavaliersdelikt im Fußball oder faustdickem Betrug im Sport davon. Und die drei Punkte bleiben natürlich auch bei Rasenballsport Leipzig. Die Vertreter von RB waren jedenfalls nach dem Spiel und auch am Sonntag noch bemüht, die ganze Angelegenheit herunterzuspielen.

Zunächst wurde Naldo ins Spiel gebracht, der Werner bei Eintritt in den Strafraum leicht an der Schulter gehalten hatte. Da Timo Werner aber weiterlaufen konnte und sogar noch zum Torabschluss kam, wertete Schiedsrichter Dankert dies also nicht als Foul. Oder falls doch, ließ der Schiedsrichter hier eben Vorteil gewähren, wie es bei solch einer guten Torgelegenheit ja auch sinnvoll war. Danach dann erfolgte Timo Werners Schwalbe. Dieser sah, dass der Torwart des FC Schalke 04, Ralf Fährmann herausgeeilt war und – schon auf dem Boden liegend – seine Hand in Richtung der Beine von Timo Werner ausgestreckt hatte. Dumm nur für Werner, dass Fährmann diese Hand wieder zurückzog und Werner dennoch wie von einer Kugel getroffen, mit hochgerissenen Armen zu Boden iel. Ohne von Fährmann berührt worden zu sein.

Clever, nennen das die einen im Fußball, denn Werner erhielt tatsächlich den so gewollten Strafstoß. Betrug, eine klare Schwalbe, sagen die anderen, und die TV-Bilder zeigten auch völlig zweifelsfrei, dass es sich um nichts anderes als eine Schwalbe handelte. Auch wenn Leipzigs Sportdirektor Ralf Rangnick sich immens bemühte, in seinen Aussagen vor den Mikros davon zu sprechen, dass es explizit keine Schwalbe gewesen sei, Werner eben ins Straucheln geraten sei, nachdem Naldo ihn an der Schulter berührt hatte. timo-werner

Vorgängerfall Möller kommt hier nicht zum Tragen

Die Faktenlage ist klar: Es war eine Schwalbe. Weshalb viele jetzt fordern, zumindest Timo Werner persönlich nachträglich noch zu bestrafen. Das muss doch möglich sein?, denken viele am Fußball Interessierte in diesen Tagen. Schließlich ploppt bei all jenen, welche die Bundesliga schon länger verfolgen, die nachträgliche Sperre von Andreas Möller nach seiner Schwalbe gegen den Karlsruher SC auf. Diese hatte damals sogar dramatische Folgen: Der BVB erhielt einen Strafstoß, der KSC verlor das Spiel und verpasste die Qualifikation für den UEFA-Pokal.

Zu sehen ist Möllers je nach Standpunkt wunderbare oder fürchterliche Schauspielkunst in diesem Video:

Sünder Möller wurde im Nachhinein vor das Sportgericht des DFB zitiert, bracht zu seiner Verteidigung nur hervor, dass es sich um eine “Schutzschwalbe” gehandelt habe, weil er sich vor einem Foul des Karlsruher Verteidigers gefürchtet habe und lieber gleich freiwillig zu Boden gegangen sei.

Dem folgte der DFB naturgemäß nicht, sperrte Möller für zwei Spiele und verhängte obendrein noch eine Geldstrafe. Selbst Bundestrainer Berti Vogts ließ Möller eine zeit lang unberücksichtigt für die Nationalmannschaft wegen dieser “Affäre”.

Keine Chance auf nachträgliche Bestrafung für Timo Werner

Ein ähnliches Vorgehen wünscht sich so mancher Fußballfan, der Gerechtigkeit walten lassen möchte, nun ebenfalls gegen Timo Werner. Doch wie eingangs schon erwähnt, ist das unmöglich, will der DFB seine Schiedsrichter nicht im Regen stehen lassen. Dass eine Tatsachenentscheidung unantastbar ist, bleibt oberstes Prinzip der Regelhüter. Anderenfalls müsste beinahe jedes Spiel im Nachhinein noch einmal neu verhandelt werden. Aus Sicht des DFB und der Schiedsrichter bleibt es also verständlich, dass der DFB jeglichen weiteren Ermittlungen gegen Timo Werner bereits einen Korb gegeben hat. Das muss er auch, um den normalen Ablauf der Spiele zu gewährleisten, auf dass diese tatsächlich nach 90 Minuten plus Nachspielzeit entschieden sind, und nicht erst wie allzu häufig bei der Formel 1 erst nach anschließenden langwierigen Verhandlungen und Urteilen.

Die einzige Situation, in der eine Mannschaft erfolgreich Protest gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters einlegen kann, ist, wenn dieser tatsächlich innerhalb der Regeln einen Fehler begeht. Bestes Beispiel dafür war ein Qualifikationsspiel der Frauen, als eine Schiedsrichterin das zu frühe Hereinlaufen in den Strafraum bei einem Elfmeter damit ahndete, auf Abstoß für die verteidigende Mannschaft zu entscheiden, wie letztens bei der Partie England gegen Norwegen geschehen. Das war sachlich falsch, der Strafstoß hätte wiederholte werden müssen. Deshalb bekamen die Engländerinnen Recht mit ihrem Protest, das Spiel wurde – ab dem Zeitpunkt des Strafstoßes – wiederholt.

Prinzipien des DFB sind klar, werden aber nicht immer eingehalten

Eine solche Option existiert im Falle Timo Werner allerdings nicht. Schiedsrichter Dankert hat die Situation wahrgenommen, bewertet und gemäß seiner Wahrnehmung (“Foulspiel”) völlig korrekt auf Elfmeter für Leipzig entschieden. eine Chance also, weder für den FC Schalke 04 noch für sonstige Fans der Gerechtigkeit, dass sich etwas an dieser Entscheidung ändert oder auch nur Timo Werner nachträglich noch gesperrt wird.

Das ewige Geheimnis des DFB wird es in diesem Zusammenhang allerdings bleiben, warum genau eine solche nachträgliche Bestrafung im Falle von Andy Möllers Schutzschwalbe möglich war. So kennt man ihn, den DFB, in Bezug auf seine Entscheidungen. Schwammigkeit und Dehnbarkeit der eigenen Prinzipien allerorten, wenn es gerade in die eigenen Ziele passt. Da auch damals der Schiedsrichter die Situation gesehen, wahrgenommen und bewertet hat, hätte es gar keine zusätzliche Straf für Andy Möller geben dürfen. Jedenfalls dann nicht, wenn man nicht populistisch seine Entscheidungen nach der Mehrheitsmeinung in der Öffentlichkeit ausgerichtet hätte, sondern seinen Prinzipien treu geblieben wäre.

Und das lautet in diesem Fall nun mal: Eine Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters ist nicht zu ändern und eine Schwalbe somit auch nicht nachträglich zu bestrafen. Anders sähe es allein dann aus, wenn sich etwas ereignet, was der Schiedsrichter nicht gesehen hat und somit auch nicht bewerten konnte. Das lag aber in beiden Fälle nicht vor. Und so geht Timo Werner in jedem Fall straffrei aus – und für Andy Möller hätte dies genauso gelten müssen.

Foto: jeollo von http://www.vfb-exklusiv.de

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